TÄGERWILER BÜRGER WERDEN...
Gesuch um Aufnahme ins Tägerwiler Bürgerrecht
Schweizer Bürger haben beim Gemeinderat folgende Akten einzureichen:
- schriftliches Gesuch um Aufnahme (adressiert an den Gemeinderat Tägerwilen)
- Lebenslauf (stichwortartig)
- Familienschein (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes), für ledige Bewerber genügt ein Personenstandsausweis
- Wohnsitzausweis (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle)
- Arbeitsbestätigung (wenn der Bewerber Arbeitnehmer ist)
- allenfalls Steuerausweis
Im Gesuch muss ersichtlich sein, ob der Bewerber auf das angestammte Bürgerrecht verzichtet oder dieses beibehalten will.
Mit den gleichen Unterlagen kann das Bürgerrecht des Kantons Thurgau beantragt werden. Der Entscheid über die Erteilung des Bürgerrechts liegt auf der Stufe Gemeinde beim Gemeinderat und auf der Stufe Kanton beim Grossen Rat.
Zurzeit fallen folgende Gebühren an:
Kanton: CHF 250.– pro Person *)
Gemeinde: CHF 400.– pro Person bzw. CHF 600.– pro Ehepaar *)
Bürgerrecht der Bürgergemeinde Tägerwilen
Aufnahme in die Bürgergemeinde (§ 25 der Gemeindeordnung vom 30. April 2010)
Wer Bürger oder Bürgerin der Politischen Gemeinde Tägerwilen ist und in dieser wohnt, kann das Anteilsrecht der Bürgergemeinde erwerben.
Bewerber oder Bewerberinnen haben sich für die Aufnahme beim Bürgerpräsidenten oder bei der Bürgerpräsidentin zuhanden des Verwaltungsrates anzumelden und die Einkaufstaxe zu entrichten:
Die Einkaufstaxe von beträgt 500.00 Franken.
Namen und Personalien der Neuaufgenommenen sind an der nächsten Bürgerversammlung bekannt zu geben.
*) diese Gebühren und Taxen sind gemäss Stand April 2008 gültig und können ohne Vorankündigung geändert werden
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