TÄGERWILER BÜRGER WERDEN…

Gesuch um Aufnahme ins Tägerwiler Bürgerrecht

Wappen Tägerwilen

Schweiz­er Bürg­er haben beim Gemein­der­at fol­gende Akten einzureichen:

  • schriftlich­es Gesuch um Auf­nahme (adressiert an den Gemein­der­at Tägerwilen)
  • Lebenslauf (stich­wor­tar­tig)
  • Fam­i­lien­schein (zu beziehen beim Zivil­stand­samt des Heima­tortes), für ledi­ge Bewer­ber genügt ein Personenstandsausweis
  • Leu­mund­szeug­nis (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle)
  • Wohn­sitzausweis (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle)
  • Arbeits­bestä­ti­gung (wenn der Bewer­ber Arbeit­nehmer ist)
  • allen­falls Steuerausweis

Im Gesuch muss ersichtlich sein, ob der Bewer­ber auf das anges­tammte Bürg­er­recht verzichtet oder dieses beibehal­ten will.

Mit den gle­ichen Unter­la­gen kann das Bürg­er­recht des Kan­tons Thur­gau beantragt wer­den. Der Entscheid über die Erteilung des Bürg­er­rechts liegt auf der Stufe Gemeinde bei der Gemein­de­v­er­samm­lung und auf der Stufe Kan­ton beim Grossen Rat.

Zurzeit fall­en fol­gende Gebühren an:
Kan­ton: CHF 250.– pro Person *)
Gemeinde: CHF 400.– pro Per­son bzw. CHF 600.– pro Ehepaar *)

Bürg­er­recht der Bürg­erge­meinde Tägerwilen

Auf­nahme in die Bürg­erge­meinde (§ 25 der Gemein­de­ord­nung vom 30. April 2010)
Wer Bürg­er oder Bürg­erin der Poli­tis­chen Gemeinde Täger­wilen ist und in dieser wohnt, kann das Anteil­srecht der Bürg­erge­meinde erwerben.
Bewer­ber oder Bewer­berin­nen haben sich für die Auf­nahme beim Bürg­er­präsi­den­ten oder bei der Bürg­er­präsi­dentin zuhan­den des Ver­wal­tungsrates anzumelden und die Einkauf­s­taxe zu entrichten:
Die Einkauf­s­taxe von beträgt 500.00 Franken.
Namen und Per­son­alien der Neuaufgenomme­nen sind an der näch­sten Bürg­erver­samm­lung bekan­nt zu geben.

*) diese Gebühren und Tax­en sind gemäss Stand April 2008 gültig und kön­nen ohne Vorankündi­gung geän­dert werden

Sie haben Fragen zur Einbürgerung?

Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.

Bernhard Lussi Bürgergemeinde Präsident